Kategorienarchiv: Ideen

??.10.2021 – 20.11.2021 Das Ziel dieser Überlegung ist es Profit mit einem privaten Abschleppunternehmen zu machen, indem man in Kooperation mit dem Ordnungsamt so viele Fahrzeuge wie möglich im Öffentlichen Raum abschleppen lässt. Grundsätzlich dürfen laut bussgeldkatalog.de Privatfahrzeuge im öffentlichen Raum nur von Polizei oder Ordnungsamt eine „umgesetzt“ werden, diese beauftragen dann in der Regel ein privates Abschleppunternehmen. An diesem Punkt kommt nun das private Abschleppunternehmen ins Spiel. Wenn das Ordnungsamt einer Kooperation zustimmen würde, könnten Bereiche im Öffentlichen Raum mit Sensortechnik (bei der Sensortechnik sollte so weit wie möglich ohne direkte Bildüberwachung funktionieren, um den Datenschutz und rechtliche Bedecken über Datenverarbeitung zu minimieren) überwacht werden, welche das umgehende Abschleppen durch das Ordnungsamt verhältnismäßig machen. Solche Stellen können primär Sperrflächen sein wie Feuerwehrzufahrten, Zebra-, Sonder- und Fahrradstreifen, Busspur sowie Park und Halteverbotsbereiche. Zu den Grundsätzen des Abschleppens gehört die Verhältnismäßigkeit der Umsetzung, laut Verkehrslexikon.de gilt die Verhältnismäßigkeit jedoch nicht wenn…

Weiterlesen

Geschützt: Auto-Reportsystem

Bitte gib unten dein Passwort ein

2/2
de_DEDE